Die Zuständigkeit für bestimmte Angelegenheiten wurden der Französischen Gemeinschaft in Belgien durch die Belgische Verfassung und durch die verschiedenen Verfassungsreformen übertragen, die Belgien seit den 1970er-Jahren schrittweise in einen föderalen Staat umgewandelt haben.

Diese Zuständigkeiten betreffen insbesondere:


Föderale Ausnahmen und Übertragung von Kompetenzen

Eine Reihe von Angelegenheiten innerhalb dieser Kompetenzbereiche fallen im Sinne von Ausnahmen unter die Zuständigkeit des föderalen Gesamtstaats. Diese Ausnahmen betreffen die Regeln zur gleichberechtigten Gewährleistung der Grundrechte für alle Bürger des belgischen Staates.

Ferner können Übertragungen von Kompetenzen zwischen der Französischen Gemeinschaft und den Regionen vorgenommen werden.

Wenn Sie mehr über die föderalen Ausnahmen und die Übertragung von Kompetenzen an die Regionen wissen möchten


QUELLE : Centre de recherche et d'information socio-politiques (CRISP; Zentrum für sozio-politische Forschung und Information) und die Direction générale du Personnel et de la Fonction publique (Generaldirektion Personal und öffentlicher Dienst) des Ministeriums der Französischen Gemeinschaft
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