Die Zuständigkeit für bestimmte Angelegenheiten wurden der Französischen Gemeinschaft in Belgien durch die Belgische Verfassung und durch die verschiedenen Verfassungsreformen übertragen, die Belgien seit den 1970er-Jahren schrittweise in einen föderalen Staat umgewandelt haben.
Diese Zuständigkeiten betreffen insbesondere:
Föderale Ausnahmen und Übertragung von Kompetenzen
Eine Reihe von Angelegenheiten innerhalb dieser Kompetenzbereiche fallen im Sinne von Ausnahmen unter die Zuständigkeit des föderalen Gesamtstaats. Diese Ausnahmen betreffen die Regeln zur gleichberechtigten Gewährleistung der Grundrechte für alle Bürger des belgischen Staates.
Ferner können Übertragungen von Kompetenzen zwischen der Französischen Gemeinschaft und den Regionen vorgenommen werden.
