In Anwendung des Sondergesetzes vom 16. Januar 1989 zur Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen erfolgt die Finanzierung der Französischen Gemeinschaft durch:
- Steuereinnahmen, die der föderale Gesamtstaat erhebt und anteilig weitergibt, nämlich:
- einen Teil der Einnahmen aus der Einkommensteuer (EkSt.);
- einen prozentualen Anteil der Einnahmen aus der Mehrwertsteuer (MwSt.), seit der 2001 erfolgten Novelle des Finanzierungsgesetzes vermehrt um weitere Beträge aus der Mehrwertsteuer.
- Eine Dotation, deren Höhe den Einnahmen entspricht, die die Französische Gemeinschaft aus der Rundfunk- und Fernsehgebühr (RFG) hatte, bevor deren Übertragung erfolgte.
- Aufnahme von Krediten.
- eigene Einnahmen infolge der Ausübung der der Gemeinschaft übertragenen Kompetenzen. Es handelt sich beispielsweise um Einnahmen aus Einschreibegebühren, Erlöse aus der Veräußerung von Schulgebäuden, aus dem Verkauf von Veröffentlichungen usw.
- Transferzahlungen des föderalen Gesamtstaats zur Finanzierung der durch die Gemeinschaft umgesetzten Programme (wie etwa Hochschulbildung für ausländische Studierende).
- Schenkungen und Vermächtnisse zugunsten der Gemeinschaft, die diese auch ohne Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Kompetenzen annehmen darf.
Einnahmen
Für das Jahr 2010 weist der Haushalt der Französischen Gemeinschaft einenGesamtbetrag an Einnahmen von etwas über 7 Milliarden 930 Millionen Euro aus.
Ausgaben
Im Haushaltsjahr 2010 beläuft sich der Gesamtbetrag an Ausgaben auf beinahe 8 Milliarden 750 Millionen Euro.
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Website zum Haushalt der Französischen Gemeinschaft
