Die Französische Gemeinschaft in Belgien verfügt über:

  • ein Parlament aus den 75 direkt gewählten Abgeordneten des Parlaments der Wallonischen Region und aus 19 Mitgliedern, die durch die Abgeordneten der französischen Sprachgruppe im Rat der Region Brüssel-Hauptstadt aus ihrer Mitte gewählt werden. Die Wahl erfolgt auf 5 Jahre.
  • eine Regierung, die einschließlich des Ministerpräsidenten maximal 8 Mitglieder umfasst, von denen mindestens eines seinen Wohnsitz in der Region Brüssel-Hauptstadt haben muss.
    Die Mitglieder der Regierung werden vom Parlament der Französischen Gemeinschaft gewählt. Sie brauchen selbst nicht Mitglied des Parlaments zu sein.

Aufgrund des Territorialitätsgrundsatzes übt die Französische Gemeinschaft in Belgien in der französischsprachigen Region des Landes ihre Kompetenzen ausschließlich aus.

Für die zweisprachige Region Brüssel-Hauptstadt sind sowohl die Französische Gemeinschaft als auch die Flämische Gemeinschaft zuständig. Daher mussten hier drei Gemeinschaftskommissionen geschaffen werden, die jeweils aus einer Versammlung und einer Exekutive bestehen.


QUELLE : Centre de recherche et d'information socio-politiques (CRISP; Zentrum für sozio-politische Forschung und Information) und die Direction générale du Personnel et de la Fonction publique (Generaldirektion Personal und öffentlicher Dienst) des Ministeriums der Französischen Gemeinschaft
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